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LG München II: Wohnraummiete: befristete Einstellung einer Räumungsvollstreckung bei konkreter Lebensgefahr des Schuldners wegen schwerer Erkrankung – keine unbefristete Einstellung bei nicht auszuschließender Gesundheitsverbesserung oder Möglichkeiten des Schuldners zur Mitwirkung an Hilfestellungen zu einem Umzug
Beschluss vom 20.11.2023 – 12 T 2214/23